AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der bluecom GmbH und Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, auch widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, werden zurückgewiesen. Diese gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die bluecom GmbH.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 Vertragsangebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen – Wirtschaftlichkeitsprognose

Die Angebote der bluecom GmbH sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, Festpreise mit einer Gültigkeit von in der Regel 7 Tagen. Bei Fehlkalkulation, stellt die bluecom GmbH dem Kunden im Falle eines Festpreises keine Nachrechnung aus.

Das verbindliche Angebot beschreibt die von der bluecom GmbH zu liefernden Produkte und Leistungen, ggf. auch die vom Kunden zu erbringenden Vorarbeiten. Mündliche Zusagen, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen.

Mit der Abgabe des unterschriebenen Angebots innerhalb der gültigen Frist, erklärt der Kunde seine Willenserklärung und geht damit den vorläufigen Abschluss des Vertrages ein. Erfolgt die Unterschriftsabgabe nach der Frist, kommt der Kaufvertrag erst nach Bestätigung durch die Bluecom GmbH zustande. Verwehrt der zuständige Verteilernetzbetreiber seine Zustimmung zu der angefragten Einspeiseleistung, so verliert der Vertrag seine Gültigkeit. Die Anfrage beim Verteilernetzbetreiber übernimmt in der Regel die bluecom GmbH für den Kunden, es sein denn es wurde mit dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart.

Die bei der Angebotsabgabe besprochene Wirtschaftlichkeitsprognose ist keine garantierte Wirtschaftlichkeitsberechnung, sondern eine unverbindliche Vorhersage der Amortisation der vom Kunden bestellten Anlage. Das Ergebnis hängt von zahlreichen Parametern und Faktoren ab. Alle der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Daten beziehen sich auf veröffentlichte, vergangene Erfahrungswerte und historischen Wetterdaten.

§ 3 Montageleistung

Voraussetzung für die betriebsfertige Montage einer Anlage ist die Eignung der statischen Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes. Der Kunde sichert zu, dass sein Gebäude die erforderliche statische Eignung aufweist. Er unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Teilt der Kunde der bluecom GmbH nicht schriftlich die Ungeeignetheit mit, so wird automatisch von der Eignung aller Gebäude, Dächer etc. ausgegangen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist. Im Rahmen der Montage beschädigte Dachziegel sind vom Kunden zu ersetzen.

Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Der Inbetriebnahmetermin wird vom Netzbetreiber bestimmt. Ist für die Anlage aufgrund ihrer Einspeiseleistung eine Einspeisezusage gesetzlich und/oder vertraglich erforderlich, übernimmt die bluecom GmbH die Anfrage beim zuständigen Netzbetreiber. In der Einspeisezusage wird der Verknüpfungspunkt vom Netzbetreiber vorgegeben und technische Details beschrieben, welche vor Unterzeichnung des Netzanschlussvertrages durch den Kunden der bluecom GmbH vorgelegt werden sollten, um Problemen beim weiteren Verlauf des Projektes entgegenzuwirken. Weiterführende Arbeiten an der Hauselektrik, insbesondere wenn diese durch den Betrieb der Photovoltaikanlage gestört wird, oder ein vom EVU geforderter Umbau / Neubau der Elektroinstallation sind nicht Bestandteil des Auftrages, außer diese wurden schriftlich vereinbart.

Erd-, Verputz-, Maler- und anderweitige branchenfremde Leistungen sind generell kein Bestandteil des Leistungsangebots und des Auftrags der bluecom GmbH. Sollte für die Umsetzung des Projektes erforderlich sein, Genehmigungen von Grundstückseigentümern einzuholen, ist hierfür der Kunde verantwortlich. Die bluecom GmbH ist berechtigt, alle Arbeiten selbst und/oder durch Dritte auszuführen.  

Der Kunde gestattet der bluecom GmbH uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung erforderlich ist. Der Kunde stellt Lagerplätze sowie Wasser- und Stromanschluss einschl. der Verbrauchskosten unentgeltlich zur Verfügung.

§ 4 Preis

Die bluecom GmbH betrachtet den Verkauf der notwendigen Komponenten inkl. Montage als Projektgeschäft und weist einen Projektpreis aus und keine Einzelauflistung der Preise. Der Angebotspreis versteht sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Angebotspreis die bei Angebotserstellung gültige Mehrwertsteuer ausweist. Bei Rechnungsstellung wird der in dem Zeitpunkt und unter Berücksichtigung des Leistungszeitraums maßgebliche und gültige Mehrwertsteuersatz angewendet. Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz zwischen Vertragsabschluss und Zahlung des Kunden ändern, ist die bluecom GmbH berechtigt, die Mehrwertsteuer anzupassen.

§ 5 Zahlung

Für die Fälligkeit der Zahlungen sind die Zahlungsbedingungen aus dem Angebot der Bluecom GmbH maßgeblich. Sofern das Angebot keine Zahlungsbedingungen enthält, ist die Begleichung nach folgenden Varianten möglich:

Variante1:
100% bei Erhalt der Gesamtrechnung (3% Skonto bereits abgezogen). Die Zahlung ist sofort fällig.  

Variante 2:
80% Anzahlung bei Erhalt der Abschlagsrechnung. Die Zahlung ist sofort und ohne Abzug fällig. 20% Restzahlung bei Erhalt der Abschlussrechnung zwei Wochen vor Montagebeginn, ebenfalls ohne Abzug.

Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Vertrag genanntem Konto zu erfolgen.

Zahlungen sind direkt an die bluecom GmbH zu leisten. Angestellte, Außendienstmitarbeiter sowie Montagepersonal haben keine Inkassovollmacht. Zahlungen, welche nicht direkt an Bluecom geleistet werden, haben in keinem Falle schuldbefreiende Wirkung gegenüber der bluecom GmbH.

Im Falle von Zahlungsverzug ist die bluecom GmbH berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die bluecom GmbH dem Kunden vorab eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt haben, dass die bluecom GmbH nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen wird. Durch den Netzbetreiber verursachte Verzögerungen beim Zählertausch haben keinen Einfluss auf Rechnungsstellung und Zahlungsziele.

Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah im Voraus zu den genannten Fälligkeitsterminen. Schecks und/oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener und rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig, die aus diesem Rechtsverhältnis stammen.

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen, Rücktritt vom Vertrag, Gefahrenübergang

Liefer- und Montagezeiten sind unverbindlich und annähernd, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Einen Anspruch auf eine nach Auftragserteilung unmittelbare Durchführung des Auftrages hat der Kunde nicht. Der Auftrag kann in Teilaufträgen geliefert, montiert und berechnet werden.

Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehört auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten der bluecom GmbH eintreten, hat diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für die Zeit, die notwendig ist, um den für die Durchführung des Vertrages notwendigen Zustand herzustellen, wird die bluecom GmbH von ihrer Leistungspflicht entbunden. Aus einer Verlängerung der Lieferzeit, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten. Eine Kündigung durch den Kunden ist in diesen Fällen nach Eintritt der oben beschriebenen Störungen möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist.

Dem Kunden ist bekannt und es ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages, dass die bluecom GmbH Material und sonstige Leistungen von Vorlieferanten ganz oder teilweise bezieht. Bei nicht von der bluecom GmbH zu vertretenden Schwierigkeiten betreffend der Lieferung technischer Produkte (z.B. Solarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion etc.) ist die bluecom GmbH berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist dies nicht möglich, wird die bluecom GmbH den Kunden unverzüglich informieren. Sodann ist die bluecom GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und braucht die geschuldete Leistung nicht zu erbringen. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen wird die bluecom GmbH an den Kunden zurückzuzahlen. Im Vertrag enthaltene Herstellerangaben stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungspflicht der bluecom GmbH setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, behördliche Genehmigungen vorliegen, die PV-Module zur Verfügung stehen, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist, eine evtl. beantragte Finanzierungszusage vorliegt sowie der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere die vereinbarten, vorab vom Kunden zu leistenden Zahlungen/Abschlagszahlung bei der bluecom GmbH eingegangen sind.

Eine Haftung auf entgangenen Gewinn, durch von der bluecom GmbH unverschuldeten Lieferverzug, insbesondere eine Haftung für Erträge, die mit dem veräußerten Produkt(en) üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.

Kommt der Kunde in Zahlungs- und/oder Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die bluecom GmbH berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.  

§ 7 Mitwirkungsverpflichtung des Auftraggebers (Kunden) – Schadenspauschale

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, um die Durchführung des Auftrages zu ermöglichen. Er wird dabei alle erforderlichen Anträge stellen und alle notwendigen Erklärungen abgeben, um die Durchführung des Vertrages zu ermöglichen. Die bluecom GmbH ist zur Kündigung des Auftrages berechtigt, wenn der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt und trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt und Bluecom dadurch außer Stande ist, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Kunden (Rücktritt vom Auftrag) ist Bluecom berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 25% der Auftragssumme brutto als entgangenen Gewinn zu verlangen. Dem Kunden ist es dabei unbelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die bluecom GmbH bleibt es unbelassen, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 8 Leistungsort/ Gefahrtragung

Leistungsort ist bei Kaufverträgen ohne Montageleistung der Geschäftssitz der bluecom GmbH. Bei Kaufverträgen mit Montageleistung der Ort, an dem die Montage der jeweiligen Anlage erfolgt.

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden ohne Montageleistung an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe durch die Transportperson auf den Kunden über.

Soweit der Kaufvertrag eine Montagevereinbarung enthält, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden am Abladeort auf diesen über, sofern die bluecom GmbH die Waren selbst transportiert. Andernfalls erfolgt der Gefahrübergang auch in diesem Fall mit Übergabe vom Transporteur. Im Fall der Montagevereinbarung gilt zusätzlich: soweit für den Gefahrübergang aus technischer Sicht die Montage Voraussetzung ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung zum Zeitpunkt der Beendigung der Montage auf den Käufer über.

§ 9 Warenanlieferung

Die Anlieferung erfolgt frei Haus und verzollt.

Der Kunde muss am Tag der Anlieferung zur Annahme anwesend sein und dafür Sorge tragen, dass die Anlieferung per LKW erfolgen kann. Eine freie Befahrbarkeit des Arbeitsbereiches mittels LKW über befestigte Wege oder Straßen wird vorausgesetzt.

Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet die bluecom GmbH nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu §13 dieser AGB. Der Kunde hat sicherzustellen, dass ein sicherer Lagerplatz für die Anlagenkomponenten zur Verfügung gestellt wird. Es obliegt ihm, eine ausreichende Versicherungsdeckung zu gewährleisten.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die bluecom GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat die bluecom GmbH unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie von Beschädigungen / Vernichtung der Ware zu unterrichten. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

Auch soweit Liefer- oder Leistungsgegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, der bluecom GmbH den Abbau zu gestatten und das Eigentum zurück zu übertragen, die Abbaukosten und sonst damit verbundenen Kosten trägt der Kunde. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Ansprüche des Kunden an die bluecom GmbH dürfen ohne Zustimmung von der bluecom GmbH nicht abgetreten werden.

§ 11 Abnahme – Übernahme – Übergang Nutzen und Lasten

Die Abnahme durch den Kunden hat zu erfolgen, wenn die Anlage – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – vertragsgemäß hergestellt ist.

Sofern nicht anderweitig vereinbart erfolgt die Abnahme durch die technische Betriebsbereitschaft der Anlage durch die bluecom GmbH. Es steht der bluecom GmbH frei, ein Protokoll über die Abnahme der Anlage durch den Kunden unterzeichnen zu lassen. Die bluecom GmbH kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung eines eventuellen Abnahmeprotokolls von einem Dritten vertreten lassen.

Die Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn die ausgeführte Leistung begründete Mängel aufweist, welche den vereinbarten Gebrauch wesentlich beeinträchtigen oder das Recht auf Wandlung begründen.

Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer von der bluecom GmbH gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Photovoltaik-Anlage vom Kunden in Gebrauch genommen worden ist.

Mit der Abnahme gehen Nutzen und Lasten und die Gefahr auf den Kunden über.

§ 12 Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Herstellergarantie und Gewährleistungsbedingungen.

Die bluecom GmbH ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstigen Einzelkomponenten. Es wird keine eigenständige Garantieerklärung von uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich an die Bluecom GmbH mitzuteilen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl der Bluecom GmbH durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – jedoch nur wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch rückwirkende Preissenkung.

Die bluecom GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die tatsächliche Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden.

Die bluecom GmbH übernimmt, sofern nicht ausdrücklich als solche schriftlich erklärt, keine Garantien von Herstellern oder anderen Parteien. Eventuelle Rechtsansprüche, welche auf Fehler oder die Funktionalität des Produktes (nicht die Installation) zurückzuführen sind, sind beim jeweiligen Hersteller geltend zu machen (nicht bei der bluecom GmbH). Die bluecom GmbH erteilt dem Kunden auf Nachfrage Auskunft über Hersteller der jeweiligen Produkte. Ebenfalls übernimmt die bluecom GmbH den First-Level-Service d.h. die Feststellung des Fehlers in der Anlage. Sofern der Fehler nicht auf die Ausführung der Montage- und Installationstätigkeiten der bluecom GmbH zurückzuführen ist, ist die bluecom GmbH berechtigt, den Aufwand des Serviceauftrags dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die dem Kunden im Rahmen der Angebotserstellung mitgeteilten Einspeisungsertragsprognosen sind nicht verbindlich und stellen keine Ertragsgarantie oder – zusicherung dar. Bei dem Berechnungsmodell handelt es sich um eine Schätzung und nicht um eine berechenbare zukünftige Leistung der Anlage, da das tatsächliche Ertragsergebnis von verschiedene Unsicherheitsfaktoren abhängig ist, die auch von äußeren, nicht beeinflussbaren oder sich ändernden Begebenheiten abhängen können (z.B. Wetter).

§ 13 Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die bluecom GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die bluecom GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Hierzu gehört nicht das Bemühen der bluecom GmbH zu versuchen, eine Finanzierung, Subvention oder Förderung für den Kunden zu erlangen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der bluecom GmbH.

Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von Bluecom GmbH gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben bestehen und hiervon unberührt.

Wir erbringen keine Untersuchungen oder Berechnungen zur Statik oder Tragfähigkeit des Baugrundes oder des Bauwerks, auf dem wir mit unseren Lieferungen und Leistungen aufsetzten.

Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an Bluecom erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden.

Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Ist der Kunde Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich gegenüber der Bluecom GmbH angezeigt werden.

Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der Bluecom GmbH angezeigt werden. Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- oder Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht werden. Anderenfalls behält sich die Bluecom GmbH das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.

Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, unsachgemäße lnstandsetzungsarbeiten, Änderungen oder anderweitige Eingriffe an den von uns gelieferten Waren oder der von uns geleisteten Installation vorgenommen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche in Bezug auf Mängel der gelieferten Anlage beträgt 2 Jahre, in Bezug auf Mängel der Montageleistung 1 Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Der Kunde hat objektiv nachzuweisen, dass die entstandenen Mängel durch die Leistungen der bluecom GmbH verursacht wurden.

In Bezug auf die gelieferte Anlage nebst Zubehör haftet die bluecom GmbH, ansonsten bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Für etwaige Mängel an den Montagearbeiten leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung von objektiv nachgewiesenen Mängeln ernsthaft und endgültig verweigern oder wir die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rücktritt in Bezug auf die Montageleistungen und gegebenenfalls Schadensersatz im Rahmen der unter § 13 genannten Haftungsbeschränkungen verlangen. Soweit die Schadensersatzhaftung der bluecom GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der bluecom GmbH.

§ 14 Datenschutzerklärung

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden von der bluecom GmbH nur dann erhoben, genutzt und weitergegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch die bluecom GmbH eingesetzte Dritte weitergegeben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet wären oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

§ 15 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 16 Widerrufsbelehrung

Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Angebots der bluecom GmbH die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung und die Aufklärung durch die bluecom GmbH. Im Falle eines Haustürgeschäfts haben Privatkunden das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

bluecom GmbH

Donaustraße 4

94569 Stephansposching

Tel. 09935 9038074

E-Mail: buero@bluecom-gmbh.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle sich aus dem Auftrag ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausgeschlossen, Deggendorf.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Deggendorf.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Bluecom GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten eine einzelne Bestimmung oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Auftrages dienlich ist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stephansposching, den 10.06.2020